Glossar

Urkunde

Eine Urkunde ist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen die schriftliche Verkörperung einer Gedankenerklärung, die einen bestimmten Sachverhalt fixiert, den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist. Urkunden sind also Dokumente, mit denen ein sozial und juristisch relevantes Recht einer Person dokumentiert und gegebenenfalls durchgesetzt wird. Die Echtheit einer ausländischen Urkunde wird entweder durch eine Legalisation oder durch eine Apostille bestätigt.