Glossar

Öffentliche Urkunde

Eine öffentliche Urkunde ist eine solche Urkunde, die von einer Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (Notar) innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftsbereiches in der vorgeschriebenen Form ausgestellt ist, und begründet den vollen Beweis ihres Inhalts. Eine legalisierte ausländische öffentliche Urkunde steht betreffend ihren Beweiswert über ihre Echtheit einer inländischen öffentlichen Urkunde gleich.