Glossar

Legalisation

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Die öffentlichen Urkunden müssen dafür im Original vorgelegt werden; Kopien genügen auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen.