Glossar
- Apostille
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Die Apostille ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde (eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung). Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.